Wehrhafte Freiheit
Ein Beitrag von Axel Wintermeyer, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag
Die Inszenierung einer klassischen Oper wird abgesetzt. Eine wohlweislich gewagte Interpretation des Werkes „Idomeneo“ von Wolfgang Amadeus Mozart soll nicht mehr aufgeführt werden. Im Grunde ein Ereignis, welches es im Normalfall schwerlich in die Feuilletons überregionaler Tageszeitungen geschafft hätte. Dennoch war die Reaktion der Medien viel mehr als ein Rascheln im Blätterwald. Auch in der öffentlichen Meinung gab es einen starken Diskurs über die Entscheidung der Deutschen Oper Berlin. Zu Recht?
Intendantin Kirsten Harms gab an, ihre Entscheidung sei Folge eine Bedrohungswarnung durch den Berliner Innensenator gewesen. Unreflektiert ist man schnell geneigt zuzustimmen: „Wenn Menschen bedroht sind, dann muss das Stück eben abgesetzt werden.“ Dies könnte man gelten lassen, ginge es um eine einmalige und nicht um eine dauerhafte Absetzung.
Befürworter der Entscheidung bekundeten weiterhin, dass die Absetzung zugleich eine Respektausübung gegenüber Menschen muslimischen Glaubens sei und somit – gerade in der aufgeheizten politischen Weltlage – ein wichtiges Zeichen des Dialogs der Religionen darstelle. Diese Aussage ist schon deshalb falsch, weil die Inszenierung nicht nur geeignet ist, die religiösen Gefühle von Muslimen zu verletzten, sondern sehr wohl auch Gläubige anderer Religionen treffen kann, zumal im Epilog des Werkes die abgeschlagenen Köpfe von Mohammed, Buddha und Jesus präsentiert werden. Fatal ist, dass die mögliche Verletzung des buddhistischen und christlichen Glaubens erst gar nicht thematisiert wurde und ausschließlich die mögliche Verletzung der Gefühle einer Glaubensrichtung einhergehend mit einer Drohung zum Maßstab der Absetzung wurde.
Dies markiert einen schwarzen Tag in der Geschichte der Kunst- und Meinungsfreiheit. Was hier passierte, ist keine Zeichen von Respekt, sondern klägliches Einknicken vor der zunehmenden Dominanz einer fundamentalistischen Weltanschauung. Wer in dieser Weise nachgibt und Schwäche zeigt, provoziert geradezu weiteren Druck. Geht es heute noch um eine Ausprägung der Freiheit, die einen Großteil der Bevölkerung nicht betrifft, kann es morgen schon ganz anders aussehen.
Wer Einschränkungen von Kunst- und Meinungsfreiheit als Zeichen des Respektes missdeutet, hat den Wert dieser Freiheiten wie sie in Artikel 5 Abs. 3 unseres Grundgesetzes niedergelegt sind, nicht verstanden. Über Jahrhunderte hart erkämpft, gehören diese Freiheiten zum Fundament unserer bürgerlichen Gesellschaftsordnung. Klar ist: Was heute zum Teil auf deutschen Bühnen gezeigt wird, seien es Blutorgien oder andere extreme Darstellungen, gefällt vielen Menschen, wie auch mir, nicht. Das muss es aber auch nicht, denn Kunst ist nicht greifbar; jeder definiert sie für sich. Kritik an Kunst darf es deshalb immer geben, aber sie darf keinesfalls zu Zensur oder gar Selbstzensur führen. Wer hier „einen Fuß in der Tür“ duldet, gefährdet langfristig unsere Ordnung und unser pluralistisches Selbstverständnis als Ganzes.
Mit der Berliner Entscheidung wurde der Gedanke der freiheitlichen Kunst in Frage gestellt. Die Absetzung des Stückes ist nicht nur ein Zeichen von Schwäche, sondern aller Voraussicht nach ein Türöffner für zukünftige Angriffe auf unsere Freiheit.
Verzicht auf Freiheit darf niemals die Antwort auf mögliche Bedrohung sein. Europa ist durch das „Feuer der Aufklärung“ einen wichtigen Weg gegangen. Wir haben in unserer Gesellschaft einen Konsens erreicht: Christliche Wertvorstellungen haben unsere Rechtssysteme geprägt. Aber Maßstab dessen, was erlaubt oder verboten ist, ist nicht mehr die Religion, sondern ausschließlich Recht und Gesetz. Unsere freiheitliche Grundordnung – als Fundament dessen – ist unantastbar und als solche zu verteidigen. Hierbei gibt es keine Kompromisse; nichts steht über ihr. Wer bei uns und mit uns leben will, hat dies zu akzeptieren!
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