Demokratie zum Nulltarif

Ein Beitrag von Axel Wintermeyer, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag

Dass Demokratie Geld kostet, wird immer dann besonders emotional diskutiert, wenn es um die staatlichen Aufwendungen für Abgeordneten geht. Sie liegen in Hessen bei etwa 2,15 Euro pro Einwohner pro Jahr.

Derzeit wird die Altersversorgung der Abgeordneten heftig debattiert. Die 1988 gefundene und damals vom Bund der Steuerzahler begrüßte Regelung soll nun nach zwanzig Jahren reformiert werden.

Zeit für Rundumschläge und biederen Populismus, der seltsame Blüten treibt. „Selbstbedienungsladen“, „gierige Teilzeitpolitiker“ und „Luxuspensionen“ sind nur einige der geäußerten Behauptungen. Sie fördern Politikerverdrossenheit und abnehmende Wahlbeteiligungen. Es ist schwer, diesen ungehörigen Unterstellungen – gerade als Politiker – zu widersprechen. Und, es ist fast unmöglich der Woge der medial erzeugten Entrüstung entgegenzusteuern.

Fakt ist, dass die öffentliche Debatte um der parlamentarischen Demokratie Willen nötig ist, aber auch, dass zu jeder fundierten Meinungsbildung eine objektive Grundlage gehört. Also, werde ich – auch im Interesse meiner Kolleginnen und Kollegen, gleich welcher Partei – versuchen, mich mit den vielen kursierenden Halbwahrheiten auseinander zu setzen.

Sind Parlamente Selbstbedienungsläden? Abgeordnete sind der einzige „Berufsstand“ der über seine Einkommen und Altersversorgung selbst entscheiden muss. Auch wenn sich viele die Flucht aus dieser Verantwortung wünschten, sie kann gesetzlich nicht delegiert werden. Und jedem Volksvertreter ist klar, dass er bei Entscheidungen nicht nur von den Medien, sondern vor allem von den Wählerinnen und Wählern beobachtet wird und sich vor diesen verantworten muss. Von „Selbstbedienung“ kann also keine Rede sein.

Ein weiterer Vorwurf: gierige Teilzeitpolitiker! Die monatliche Grunddiät eines hessischen Abgeordneten beträgt derzeit 6628 Euro. Das ist gutes Geld und entspricht, bei einer für Politiker eher gering angesetzten 60 Stunden Woche, einem Stundenlohn von 25 Euro brutto.

Das Jahreseinkommen ist folglich mit dem eines Schuldirektors oder eines Fluglotsen vergleichbar. Führungskräfte der freien Wirtschaft, der zweiten oder ersten Führungsebene nach der Unternehmensleitung verdienen teilweise mehr als das Doppelte.

Gemessen an der Verantwortung, die Abgeordnete schultern, muss dieser Vergleich fairer Weise gezogen werden.

Vielfach wird behauptet, die hessischen Abgeordneten hätten die höchsten Diäten aller Bundesländer. Dies ist nur auf den ersten Blick richtig. Ein zweiter sollte auf die höchst unterschiedlich ausgestalteten steuerfreien Aufwandspauschalen fallen. Rechnet man diese mit ein, liegt Hessen weit hinter Bayern und NRW, kurz vor Rheinland-Pfalz und Niedersachsen.

Am populärsten ist derzeit der Vorwurf der „Luxuspensionen“.

Als maximalen Pensionsanspruch kann ein hessischer Parlamentarier formal 71,75 Prozent der Grunddiät, mithin 4756 Euro monatlich brutto erhalten. Praktisch unbekannt ist jedoch, dass hierauf zunächst außerhalb des Mandatsverhältnisses im „normalen“ Berufsleben erworbene Altersversorgungsansprüche zugunsten der Staatskasse verrechnet werden müssen. Im Rahmen festgelegter Kappungsgrenzen betrifft dies z.B. BFA- oder Betriebsrenten.

Ausscheidende Abgeordnete erhalten also regelmäßig keine „Vollpension“. Und, um den Maximalanspruch zu erhalten, müssten Abgeordnete dem Landtag zudem 22 Jahre angehört haben, was derzeit nur auf 10 Kollegen tatsächlich zutrifft. Fakt ist weiter, dass die 137 lebenden Abgeordnetenpensionäre durchschnittlich 2437 Euro pro Monat brutto statt der häufig erwähnten „Voll- oder Luxuspension“ erhalten.

Nur neun der derzeitigen Versorgungsempfänger sind unter 60 Jahre alt. 128 sind bereits weit über 60.

Dies zeigt, nur ein verschwindend geringer Teil der Abgeordneten geht mit 55 Jahren in Pension, scheidet also aus dem Landtag aus ohne eine weitergehende Arbeit zu finden. Derzeit sind 55 aktive Abgeordnete zwischen 51 und 70 Jahre alt, davon 20 über 60. Sie üben weiter ihr Mandat aus, obwohl sie bereits einen Pensionsanspruch hätten.

Entscheidend ist aber auch Folgendes:

Abgeordneter zu sein, ist keine normale Erwerbstätigkeit wie jede andere. Parlamentarier zu werden, bedeutet meist den Ausstieg aus der geregelten beruflichen Tätigkeit und die Aufgabe beruflicher Weiterentwicklung. Der Ausgang des Mandates ist dabei ungewiss. Es gibt keinen Kündigungsschutz. Lediglich der Wählerwille entscheidet.

„Lebenslang“ gibt es im Parlament nicht. Nur knapp elf Jahre beträgt die durchschnittliche Mandatsdauer eines Abgeordneten im Hessischen Landtag.

Welcher 45-jährige Diplominformatiker oder Wirtschaftswissenschaftler würde zu diesen Konditionen aus einem sicheren Job für diese begrenzte Zeit aussteigen? Welche Rückkehrmöglichkeit hätte er mit 56 Jahren in die freie Wirtschaft?

Dieses Beispiel zeigt plastisch, weswegen Politik auch hinsichtlich einer Versorgung nach dem Ende des Mandats attraktiv sein muss, will man qualifizierte Menschen gewinnen.

Diäten und Altersversorgung haben deshalb unmittelbare Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Parlamente. Was wäre die Alternative? Berufsparlamentarier: Vom Abitur oder Politologiestudium direkt ins Parlament? Beamtenparlamente? Oder solche, in denen nur Menschen sitzen, die es sich leisten können? Das kann keiner ernsthaft wollen.

7. Mrz 2007Allgemeines - -
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